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Wahlen zum Reichstag 1933

Die Reichstagswahl am 5. März 1933 war die Wahl zum achten Deutschen Reichstag in der Weimarer Republik. Sie war die letzte Reichstagswahl, an der mehr als eine Partei teilnahm, und stand bereits unter dem Eindruck des NS-Regimes.

Reichstagswahl 1933 Ergenisse nach Wahlkreisen Die Wahl fand gut fünf Wochen nach der sogenannten Machtergreifung Adolf Hitlers, d. h. seiner Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar, statt und war aufgrund der Auflösung des Reichstags am 1. Februar notwendig geworden. Gut eine Woche vor der Wahl, nach dem Reichstagsbrand, führten die Nationalsozialisten die Reichstagsbrandverordnung ein, um mit ihrer Hilfe missliebige Personen – insbesondere Anhänger der KPD und der SPD – in sogenannte Schutzhaft zu nehmen. Viele Inhaftierte wurden in den bereits ab Februar 1933 errichteteten Konzentrationslagern interniert und körperlich misshandelt.

Die NSDAP wurde mit einem Stimmengewinn von über fünf Millionen und einem deutlichem Vorsprung vor der SPD und der KPD stärkste Partei, verfehlte aber – für viele Beobachter überraschend – die absolute Mehrheit. Die SPD erhielt in etwa gleich viele Stimmen wie im November 1932, ebenso wie das Zentrum und die BVP. Größter Wahlverlierer war die KPD mit einem Stimmenverlust von etwa einer Million. Auch die DNVP, die nunmehr unter dem Namen Kampffront Schwarz-Weiß-Rot angetreten war, verlor gut eine halbe Million Wähler. Die beiden liberalen Parteien, DVP und DStP, blieben bedeutungslos.

Reichtagswahl 1933 Stimmenanteile NSDAP Noch vor der ersten konstituierenden Sitzung des neu gewählten Reichstags wurden die Mandate der KPD annulliert, sodass das Parlament 566 Abgeordnete umfasste. Dieser Schritt brachte der NSDAP zwar die absolute Mehrheit; um ihr nächstes Vorhaben – die Übertragung der gesetzgebenden Gewalt des Reichstags auf die Regierung mithilfe des sogenannten Ermächtigungsgesetzes – umsetzen zu können, bedurfte es allerdings einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Es gelang den Nationalsozialisten, die Parteien der Mitte dazu zu bewegen, diesem Gesetz zuzustimmen. Am 23. März 1933 passierte das Ermächtigungsgesetz gegen die Stimmen der SPD den Reichstag, der von nun an bedeutungslos war. Der nächste Schritt, das Verbot aller Parteien neben der NSDAP, war im Juli 1933 abgeschlossen.

Wahlplakate zur Reichstagswahl 1933