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Die Reichstagswahl am 5. März 1933 war die Wahl zum achten Deutschen Reichstag in der Weimarer Republik. Sie war die letzte Reichstagswahl, an der mehr als eine Partei teilnahm, und stand bereits unter dem Eindruck des NS-Regimes.
Die Wahl fand gut fünf Wochen nach der sogenannten Machtergreifung Adolf Hitlers, d. h. seiner Ernennung zum Reichskanzler
am 30. Januar, statt und war aufgrund der Auflösung des Reichstags am
1. Februar notwendig geworden. Gut eine Woche vor der Wahl, nach dem Reichstagsbrand, führten die Nationalsozialisten die Reichstagsbrandverordnung ein, um mit ihrer Hilfe missliebige Personen – insbesondere Anhänger der KPD und der SPD – in sogenannte Schutzhaft zu nehmen. Viele Inhaftierte wurden in den bereits ab Februar 1933 errichteteten Konzentrationslagern interniert und körperlich misshandelt.
Die NSDAP
wurde mit einem Stimmengewinn von über fünf Millionen und einem
deutlichem Vorsprung vor der SPD und der KPD stärkste Partei, verfehlte
aber – für viele Beobachter überraschend – die absolute Mehrheit. Die
SPD erhielt in etwa gleich viele Stimmen wie im November 1932, ebenso
wie das Zentrum und die BVP. Größter Wahlverlierer war die KPD mit einem Stimmenverlust von etwa einer Million. Auch die DNVP,
die nunmehr unter dem Namen Kampffront Schwarz-Weiß-Rot angetreten war,
verlor gut eine halbe Million Wähler. Die beiden liberalen Parteien, DVP und DStP, blieben bedeutungslos.
Noch vor der ersten konstituierenden Sitzung des neu gewählten
Reichstags wurden die Mandate der KPD annulliert, sodass das Parlament
566 Abgeordnete umfasste. Dieser Schritt brachte der NSDAP zwar die
absolute Mehrheit; um ihr nächstes Vorhaben – die Übertragung der
gesetzgebenden Gewalt des Reichstags auf die Regierung mithilfe des
sogenannten Ermächtigungsgesetzes
– umsetzen zu können, bedurfte es allerdings einer
Zwei-Drittel-Mehrheit. Es gelang den Nationalsozialisten, die Parteien
der Mitte dazu zu bewegen, diesem Gesetz zuzustimmen. Am 23. März 1933
passierte das Ermächtigungsgesetz gegen die Stimmen der SPD den
Reichstag, der von nun an bedeutungslos war. Der nächste Schritt, das
Verbot aller Parteien neben der NSDAP, war im Juli 1933 abgeschlossen.
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