Volksabstimmungen gemäß Versailler Vertrag

Der Versailler Vertrag von 1919 sah neben zahlreichen Gebietsverlusten für das Deutsche Reich (Polnischer Korridor, Freie Stadt Danzig, Memelland) vor, dass in mehreren Grenzgebieten Volksabstimmungen stattfinden sollten, durch die die Zugehörigkeit der Gebiete entweder zur Weimarer Republik oder zu dessen Nachbarstaaten (Dänemark, Polen, Frankreich oder Belgien) festgelegt werden sollte.

Volksabstimmung in Schleswig (Februar 1920/März 1921)

Abstimmungsergebnis in Schleswig 1920Bennet Schulte - Eigenes Werk. CC BY 3.0

Abstimmungsergebnis in Schleswig 1920
Bennet Schulte – Eigenes Werk. CC BY 3.0

Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 wurden die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg aus dänischer Hoheit gelöst und der gemeinsamen Verwaltung durch Preußen und Österreich unterstellt. Otto von Bismarck verpflichtete sich zwar auf französischen Druck bis 1872 eine Volksabstimmung über den Verbleib Schleswigs durchzuführen, ließ diese Frist aber verstreichen. Nach dem Versailler Vertrag kam diese Volksabstimmung wieder auf die Tagesordnung.

Die Abstimmung in Schleswig fand in zwei Zonen statt. Zone I (Nordschleswig) wurde so festgelegt, dass dort eine sichere dänische Gesamtmehrheit zu erwarten war. Außerdem war geregelt, dass die Zone I nur en-bloc an eines der beiden Länder gehen sollte. Am 10. Februar 1920 stimmten von 112.515 Stimmberechtigten, 25.329 (24,98 %) für Deutschland und 75.431 (74,39 %) für Dänemark. Die Abtretung Nordschleswigs an Dänemark erfolgte am 15. Juni 1920.

In der südlich angrenzenden Zone II (Mittelschleswig) mit erwarteter deutscher Mehrheit erfolgten einen Monat zeitlich versetzt Abstimmung und gemeindeweise Wertung, so dass für Dänemark die Möglichkeit bestand, im Falle von Mehrheiten in einzelnen Gemeinden diese der nördlichen Zone I zuzuschlagen. In Zone II votierten von 70.286 Stimmberechtigten, 51.742 (80,2 %) für Deutschland und 12.800 (19,8 %) für Dänemark. Nur drei kleine Gemeinden auf Föhr hatten dänische Mehrheiten, verblieben jedoch bei Deutschland.

Wahlwerbung zur Volksabstimmung in Schleswig

Volksabstimmungen in Ost- und Westpreußen (Juli 1920)

"Sprachverteilung & Volksabstimmung in Ostpreussen 1910/20" von Furfur - Abgeleitet von: Plebiszit Sprache Ostpreussen 1920.svg, CC BY-SA 3.0

„Sprachverteilung & Volksabstimmung in Ostpreussen 1910/20“ von Furfur – Abgeleitet von: Plebiszit Sprache Ostpreussen 1920.svg, CC BY-SA 3.0

Auch in den deutschen Gebieten östlich des Polnischen Korridors, der gemäß Versailler Vertrag ohne Abstimmung abgetreten werden musste, sollte über die weitere Zugehörigkeit entschieden werden. Es waren zwei Abstimmungsgebiete vorgesehen: das Abstimmungsgebiet Marienwerder in Westpreußen östlich der Weichsel, sowie das Abstimmungsgebiet Allenstein in den südlichen Kreisen Ostpreußens (südliches Ermland und Masuren).

Es waren alle Personen Wahlberechtigt, die älter als 20 Jahre und im Wahlgebiet geboren waren. Deshalb konnten auch viele vor allem ins Ruhrgebiet ausgewanderte Polen mitabstimmen. Das Wahlergebnis fiel in Ostpreußen sehr deutlich zu Gunsten Deutschlands aus. Die dort ansässigen Slawen (z.B. die Masuren) identifizierten sich stärker mit Deutschland, und Polen befand sich zum Zeitpunkt der Abstimmung im Sowjetisch-Polnischen Krieg und war dort in die defensive geraten. Außerdem wurde die deutsche Verwaltung nicht außer Kraft gesetzt und diese unterstützte den Wahlkampf für Deutschland.

Im Abstimmungsgebiet Marienwerder stimmten 92,8 % für Deutschland, im Abstimmungsgebiet Allenstein sogar 97,9 %. Beide Gebiete verblieben damit in Deutschland.

Volksabstimmung in Oberschlesien (März 1921)

Bei der Abstimmung im katholischen Oberschlesien am 20. März 1921 wurden 59,6 % der Stimmen für Deutschland abgegeben und 40,4 % für Polen. Die Wahlbeteiligung betrug 98 %. In 664 Gemeinden votierte die Mehrheit für das Deutsche Reich, in 597 für Polen. Die neugebildete Regierung von Joseph Wirth (Zentrum), wegen der insgesamt 59,6 % für Deutschland abgegebenen Stimmen müsse das gesamte Gebiet Deutschland erhalten bleiben. Deutsche Freikorps und polnische Freischärler lieferten sich in der Folge offene Gefechte. Am 20. Oktober 1921 entschied eine Botschafterkonferenz in Paris, dass das Gebiet aufzuteilen sei, wobei Deutschland und Polen jeweils einen Anteil entsprechend dem Wahlergebnis erhalten sollte. Zugunsten eines geeigneten Grenzverlaufs wurden dabei zahlreiche Städte und Gemeinden, die sich mehrheitlich für Deutschland entschieden, Polen zugesprochen, und auch umgekehrt.

Wahlplakate zur Volksabstimmung in Oberschlesien

Volksabstimmung im Saargebiet (Januar 1935)

Im Saargebiet sollte 15 Jahre nach dem Versailler Vertrag eine Volksabstimmung stattfinden. Am 13. Januar 1935 wurde diese durchgeführt. Sie erbrachte eine Mehrheit von 90,8 % für Deutschland, sodass das Saargebiet am 1. März desselben Jahres dem Deutschen Reich angegliedert wurde. Die NSDAP feierte dieses Votum als ihren Erfolg.

Quellen:

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Jan Schuster ist studierter Germanist und Politologe und arbeitet seit über 8 Jahren für verschiedene Firmen im Online Marketing. Die Sammlung von Wahlplakaten sind ein schönes Hobby und das Resultat ist diese Webseite. Ich hoffe, dass Sie Ihnen gefällt!