Volksentscheid gegen den Young-Plan 1929

Der Volksentscheid gegen den Young-Plan wurde durch das 1929 von rechten Parteien (NSDAP, DNVP, Stahlhelm) und weiteren Organisationen gestartete Volksbegehren „gegen die Versklavung des Deutschen Volkes (Freiheitsgesetz)“ ausgelöst, mit dem diese die Einigung der Regierung Hermann Müller (SPD) mit den ehemaligen Gegnern des Deutschen Reiches im Ersten Weltkrieg über die Höhe und Bedingungen der Reparationszahlungen im Young-Plan rückgängig machen wollten. Zur Entscheidung gestellt wurde das sogenannte Freiheitsgesetz, das auf eine Gesamtrevision des Versailler Vertrages hinauslief und den Mitgliedern der Reichsregierung Landesverrat unterstellte. Zum ersten mal agitierten traditionelle rechte Parteien Seite an Seite mit der NSDAP. (Auch die KPD war gegen den Young-Plan unterstützte aber den Volksentscheid nicht.)

Wahlergebnis Volksentscheid gegen den Young-Plan, 1929Ja-Stimmen in % aller Wahlberechtigten nach StimmkreisenVolksentscheid Young-Plan 1929“ von NSDAP Wahl 1933.svg: Dovethis derivative file: Furfur - Diese Datei wurde von diesem Werk abgeleitet: NSDAP Wahl 1933.svg. Lizenziert unter CC BY 3.0 über Wikimedia Commons.

Wahlergebnis Volksentscheid gegen den Young-Plan, 1929
Ja-Stimmen in % aller Wahlberechtigten nach Stimmkreisen
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Während des Volksbegehrens hatten die Wahlberechtigten vom 16. bis zum 29. Oktober 1929 Zeit, sich in Listen einzutragen und damit ihre Unterstützung für den Entwurf des Freiheitsgesetzes zu bekunden. Mit etwas über 10 % der Wahlberechtigten (4.137.193 gültige Stimmen) wurde das erforderliche Quorum knapp erfüllt und das Volksbegehren hatte Erfolg. Der Reichstag debattierte am 29. und 30. November über den Entwurf und lehnte ihn mit der Mehrheit der Abgeordneten ab. Daraufhin beantragten die Initiatoren die Einleitung eines Volksentscheids. Dieser fand am 22. Dezember 1929 statt.

Das Freiheitsgesetz

Der Entwurf des Freiheitsgesetz gliederte sich in vier Sektionen und ging über die Reparationsfragen hinaus.

  • § 1 lehnte die Anerkennung der Kriegsschuld ab.
  • § 2 forderte die Außerkraftsetzung des entsprechenden Artikels 231 im Vertrag von Versailles
  • § 3 lehnte die Übernahme neuer Reparationsverpflichtungen ab.
  • in § 4 hieß es: „Reichskanzler und Reichsminister und deren Bevollmächtigte, die entgegen der Vorschrift des § 3 Verträge mit auswärtigen Mächten zeichnen, unterliegen dem in § 92 Nr. 3 StGB vorgesehenen Strafen.“ Gemeint war hier Landesverrat, der mit nicht weniger als zwei Jahren Zuchthaus bestraft wurde.

Die Folgen des Volksentscheids

Der Volksentscheid war letztendlich nicht erfolgreich. Die über Monate andauernde Propaganda mit dem Versuch, das Ansehen der parlamentarischen Demokratie zu diffamieren, hatte die politische Kultur der Weimarer Republik aber auf Dauer verändert. Im Bereich der politischen Rechten hatten Veränderungen begonnen, die letztlich zur Schwächung der eher konservativen Kräfte zu Gunsten der NSDAP führten. Wie instabil die Republik war, zeigte sich nur wenige Monate später im Zuge der Weltwirtschaftskrise mit dem Aufstieg der NSDAP und der Aushöhlung der parlamentarischen Demokratie.

Wahlplakate zum Volksentscheid gegen den Young-Plan

Wahlergebnis des Volksentscheids gegen den Young-Plan

Volksentscheid am 22. Dezember 1929 Stimmen in % der Stimmberechtigten
Stimmberechtigte 42.292.914
Ja-Stimmen 5.838.890 13,8 %
Nein-Stimmen 338.195 0,8 %

Weiterführende Informationen:

Wikipedia

Über diese Webseite

Jan Schuster ist studierter Germanist und Politologe und arbeitet seit über 8 Jahren für verschiedene Firmen im Online Marketing. Die Sammlung von Wahlplakaten sind ein schönes Hobby und das Resultat ist diese Webseite. Ich hoffe, dass Sie Ihnen gefällt!